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Reinhold A. Räth Software-Entwicklung
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87493 Lauben
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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie
unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
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finden hier Informationen über die Erhebung und Verwendung persönlicher Daten
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den genannten Zweck (Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Abwicklung eines Vertrags)
erforderlich ist. Hierbei werden steuer- und handelsrechtliche
Aufbewahrungsfristen berücksichtigt. Auf Anordnung der zuständigen Stellen
dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen,
soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung
der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen
Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum
erforderlich ist.
Weitergabe und Speicherung von Daten
Speicherung von Daten erfolgt nur in Verbindung mit Bestellungen zur Abrechnung oder um
das Surferlebnis bequem zu gestalten. Daten werden nur über die Bezahlfunktion an PayPal
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Kommentarfunktionen
Im Rahmen der Kommentarfunktion erheben wir personenbezogene Daten (z.B. Name,
E-Mail) im Rahmen Ihrer Kommentierung zu einem Beitrag nur in dem Umfang wie Sie
ihn uns mitgeteilt haben. Bei der Veröffentlichung eines Kommentars wird die von
Ihnen angegebene Email-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht. Ihr
Name wird veröffentlicht, wenn Sie nicht unter Pseudonym geschrieben haben.
Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich
über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das
jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen
Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden
Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.
Nutzungsbedingungen:
§1 Bedingungen für CityLords
Ein CityLord bezeichnet einen bei CityLords registrierten Benutzer. Bei der Registrierung
kann ein Name des CityLords eingegeben werden. Nach erfolgreicher Registrierung kann der
CityLord in der Benutzerverwaltung weitere Daten eingeben. Hierunter zählen ein Logo bzw.
Foto des CityLords, und eine Webadresse. Insbesondere für die bereitgestellten Bilddaten
gilt, dass der CityLord die erforderlichen Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte
besitzt. In keinem Falle dürfen Bild-, Namens- und Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.
Bei einem Verstoss haftet ggf. der CityLord. CityLords übernimmt im Falle eines Verstosses
keine Haftung! Für jeden CityLord wird ein eigenes CityLords-Logo generiert, das den Namen und
das ggf. hochgeladene Logo bzw. Bild beinhaltet und als Referenz für den CityLord dient. Dieses
Logo kann der CityLord speichern und dazu verwenden, um sich als CityLord "auszuweisen".
Der CityLord erteilt CityLords das Recht insbesondere den Namen, ein ggf. bereitgestelltes
Logo bzw. Bild und ggf. eine bereitgestellte Internetadresse zu veröffentlichen, wenn der
CityLord auf den Internetseiten von CityLords bspw. als Buchinhaber, Spender oder in einer
anderen Funktion erwähnt wird. Desweiteren erteilt der CityLord das Recht an CityLords die Auflösung, Dimension
und das Format der hochgeladenen Bilder zu ändern.
Der Account eines CityLords wird unter folgenden Bedingungen gelöscht bzw. kann gelöscht werden:
- >
Der Betrieb der Platform wird eingestellt
- >
Der CityLord war seit zwei Jahren inaktiv. D.h., er hat innerhalb von zwei Jahren weder einen Bucheintrag
erhalten noch einen Eintrag als angemeldeter CityLord erstellt, und nicht über die CityLord-Platform
Spenden gesammelt bzw. selbst gespendet.
§2 Bedingungen für Buchbesitzer
CityLords stellt für Benutzer die technischen Voraussetzungen bereit um digitale Bücher zu
führen, in die sich andere Personen mit Kommentar und Bild eintragen können. Bei der
Bestellung des Buches, kann der Buchbesteller einen Buchtitel und eine Buchbeschreibung
einmalig angegeben. Nach erfolgreichem Erwerb des Buches kann der jetzige Buchbesitzer
zusätzlich einmalig ein Titelbild für das Buch auf die Server von CityLords hochladen.
Name des Buchinhabers, Buchtitel, Buchbeschreibung und Titelbild dürfen von CityLords auf
den eigenen Internetseiten veröffentlicht werden. Zudem kann ein Buchbesitzer entscheiden,
wer sich in sein digitales Buch eintragen darf, indem er generierte Codes, ohne die sich
niemand eintragen kann, verteilt bzw. einen Online-Erwerb von Codes zulässt.
Ein Buchbesitzer
muss sich auch entscheiden, wer den Inhalt seines Buches ansehen darf. Öffentliche Einträge
eines öffentlichen Buches können von jedermann gelesen werden. Wird ein privates Buch geführt,
kann nur per Zugangspasswort auf das Buch zugegriffen werden. Hierfür besitzt der Buchbesitzer
ein eigenes Passwort. Daneben kann in der Benutzerverwaltung ein gesondertes Passwort für
Mitarbeiter und Gruppenmitglieder vergeben werden, die dann ebenfalls den Inhalt des Buches
betrachten dürfen. Insbesondere bei öffentlichen Büchern hat der Buchbesitzer die Pflicht und
das Recht Einträge aus seinem Buch zu löschen, die nicht den Voraussetzungen entsprechen,
dass heisst, die insbesondere die Bild-, Namens- und Persönlichkeitsrechte anderer verletzen,
andere beleidigen, diskriminieren oder auf andere Art und Weise in Ihrem Recht verletzen.
Sollte jemand berechtigte Einwände gegen einen öffentlichen Eintrag haben, so darf CityLords
ggf. Kontaktdaten, wie die Email-Adresse des Buchbesitzers,
bspw. an Ermittlungsbehörden weitergeben, falls der Buchbesitzer den Eintrag
nicht löscht.
Um einen Eintrag zu löschen muss sich der CityLord im Benutzerbereich
anmelden und dann sein Buch betrachten. Ein angemeldeter CityLord hat die Möglichkeit beim
Betrachten seines Buches bzw. der darin enthaltenen Bucheinträgen einen Eintrag zu löschen,
indem er auf das rote X klickt, dass jedem Eintrag auf der rechten Seite zugeordnet ist.
Um Täuschungen zu Lasten der Personen, die sich in ein Buch eintrage wollen, zu verhindern,
darf bei der Bestellung eines Buches einmalig, d.h. diese Daten können nicht mehr verändert
werden, ein Buchtitel und eine Buchbeschreibung angegeben werden.
Aus dem selben Grund kann die Entscheidung, ob ein Buch öffentlich oder privat sein soll
ebenfalls nur einmal getroffen werden.
Entscheidet sich ein CityLord dazu seinen Account zu löschen oder
wird ein CityLord-Account vom System aus gelöscht, so werden auch alle Bücher des
CityLords gelöscht. Der CityLord wird hierüber informiert und hat somit die Gelegenheit seine
Bücher auszudrucken bzw. als PDF-Datei zu speichern.
§3 Bedingungen für Bucheinträge
Ein Bucheintrag darf nur Fotos und Bilder beinhalten, an denen der Eintragende die nötigen
Rechte besitzt. Bildinhalt und Textkommentare dürfen Bild-, Namens- und Persönlichkeitsrechte
anderer nicht verletzen. Sollte dies in einem Eintrag dennoch geschehen, muss der Buchbesitzer
ggf. den entsprechenden Eintrag löschen. Die Löschung eines Bucheintrages geschieht wie unter §2
beschrieben.
Ist der zu löschende Bucheintrag von einem anderen CityLord, so wird der Eintrag auf den
Status "Me Private" gesetzt. Dies bedeutet, dass der Eintragende seinen Eintrag noch sehen
kann, der Eintrag für andere Buchbetrachter jedoch unsichtbar ist. Werden Einträge von einem
unbekannten Verfasser durch den Buchbesitzer gelöscht, so erfolgt die Löschung mit Wirksamkeit
für alle Buchbetrachter. Eine finanzielle Entschädigung für den Verfasser eines gelöschten
Eintrages erfolgt in keinem Fall. Insbesondere hat der Verfasser eines gelöschten Bucheintrages
keinerlei Ansprüche gegenüber CityLords. Der Eintrag in ein Buch, insbesondere ein bezahlter
Bucheintrag, erfolgt auf Risiko des Verfassers.