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Impressum

Reinhold A. Räth Software-Entwicklung

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Nutzungsbedingungen:

§1 Bedingungen für CityLords

Ein CityLord bezeichnet einen bei CityLords registrierten Benutzer. Bei der Registrierung kann ein Name des CityLords eingegeben werden. Nach erfolgreicher Registrierung kann der CityLord in der Benutzerverwaltung weitere Daten eingeben. Hierunter zählen ein Logo bzw. Foto des CityLords, und eine Webadresse. Insbesondere für die bereitgestellten Bilddaten gilt, dass der CityLord die erforderlichen Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte besitzt. In keinem Falle dürfen Bild-, Namens- und Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden. Bei einem Verstoss haftet ggf. der CityLord. CityLords übernimmt im Falle eines Verstosses keine Haftung! Für jeden CityLord wird ein eigenes CityLords-Logo generiert, das den Namen und das ggf. hochgeladene Logo bzw. Bild beinhaltet und als Referenz für den CityLord dient. Dieses Logo kann der CityLord speichern und dazu verwenden, um sich als CityLord "auszuweisen".
Der CityLord erteilt CityLords das Recht insbesondere den Namen, ein ggf. bereitgestelltes Logo bzw. Bild und ggf. eine bereitgestellte Internetadresse zu veröffentlichen, wenn der CityLord auf den Internetseiten von CityLords bspw. als Buchinhaber, Spender oder in einer anderen Funktion erwähnt wird. Desweiteren erteilt der CityLord das Recht an CityLords die Auflösung, Dimension und das Format der hochgeladenen Bilder zu ändern.
Der Account eines CityLords wird unter folgenden Bedingungen gelöscht bzw. kann gelöscht werden:
  • >
    Der Betrieb der Platform wird eingestellt
  • >
    Der CityLord war seit zwei Jahren inaktiv. D.h., er hat innerhalb von zwei Jahren weder einen Bucheintrag erhalten noch einen Eintrag als angemeldeter CityLord erstellt, und nicht über die CityLord-Platform Spenden gesammelt bzw. selbst gespendet.

§2 Bedingungen für Buchbesitzer

CityLords stellt für Benutzer die technischen Voraussetzungen bereit um digitale Bücher zu führen, in die sich andere Personen mit Kommentar und Bild eintragen können. Bei der Bestellung des Buches, kann der Buchbesteller einen Buchtitel und eine Buchbeschreibung einmalig angegeben. Nach erfolgreichem Erwerb des Buches kann der jetzige Buchbesitzer zusätzlich einmalig ein Titelbild für das Buch auf die Server von CityLords hochladen. Name des Buchinhabers, Buchtitel, Buchbeschreibung und Titelbild dürfen von CityLords auf den eigenen Internetseiten veröffentlicht werden. Zudem kann ein Buchbesitzer entscheiden, wer sich in sein digitales Buch eintragen darf, indem er generierte Codes, ohne die sich niemand eintragen kann, verteilt bzw. einen Online-Erwerb von Codes zulässt.
Ein Buchbesitzer muss sich auch entscheiden, wer den Inhalt seines Buches ansehen darf. Öffentliche Einträge eines öffentlichen Buches können von jedermann gelesen werden. Wird ein privates Buch geführt, kann nur per Zugangspasswort auf das Buch zugegriffen werden. Hierfür besitzt der Buchbesitzer ein eigenes Passwort. Daneben kann in der Benutzerverwaltung ein gesondertes Passwort für Mitarbeiter und Gruppenmitglieder vergeben werden, die dann ebenfalls den Inhalt des Buches betrachten dürfen. Insbesondere bei öffentlichen Büchern hat der Buchbesitzer die Pflicht und das Recht Einträge aus seinem Buch zu löschen, die nicht den Voraussetzungen entsprechen, dass heisst, die insbesondere die Bild-, Namens- und Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, andere beleidigen, diskriminieren oder auf andere Art und Weise in Ihrem Recht verletzen.
Sollte jemand berechtigte Einwände gegen einen öffentlichen Eintrag haben, so darf CityLords ggf. Kontaktdaten, wie die Email-Adresse des Buchbesitzers, bspw. an Ermittlungsbehörden weitergeben, falls der Buchbesitzer den Eintrag nicht löscht.
Um einen Eintrag zu löschen muss sich der CityLord im Benutzerbereich anmelden und dann sein Buch betrachten. Ein angemeldeter CityLord hat die Möglichkeit beim Betrachten seines Buches bzw. der darin enthaltenen Bucheinträgen einen Eintrag zu löschen, indem er auf das rote X klickt, dass jedem Eintrag auf der rechten Seite zugeordnet ist.
Um Täuschungen zu Lasten der Personen, die sich in ein Buch eintrage wollen, zu verhindern, darf bei der Bestellung eines Buches einmalig, d.h. diese Daten können nicht mehr verändert werden, ein Buchtitel und eine Buchbeschreibung angegeben werden. Aus dem selben Grund kann die Entscheidung, ob ein Buch öffentlich oder privat sein soll ebenfalls nur einmal getroffen werden.
Entscheidet sich ein CityLord dazu seinen Account zu löschen oder wird ein CityLord-Account vom System aus gelöscht, so werden auch alle Bücher des CityLords gelöscht. Der CityLord wird hierüber informiert und hat somit die Gelegenheit seine Bücher auszudrucken bzw. als PDF-Datei zu speichern.

§3 Bedingungen für Bucheinträge

Ein Bucheintrag darf nur Fotos und Bilder beinhalten, an denen der Eintragende die nötigen Rechte besitzt. Bildinhalt und Textkommentare dürfen Bild-, Namens- und Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzen. Sollte dies in einem Eintrag dennoch geschehen, muss der Buchbesitzer ggf. den entsprechenden Eintrag löschen. Die Löschung eines Bucheintrages geschieht wie unter §2 beschrieben.
Ist der zu löschende Bucheintrag von einem anderen CityLord, so wird der Eintrag auf den Status "Me Private" gesetzt. Dies bedeutet, dass der Eintragende seinen Eintrag noch sehen kann, der Eintrag für andere Buchbetrachter jedoch unsichtbar ist. Werden Einträge von einem unbekannten Verfasser durch den Buchbesitzer gelöscht, so erfolgt die Löschung mit Wirksamkeit für alle Buchbetrachter. Eine finanzielle Entschädigung für den Verfasser eines gelöschten Eintrages erfolgt in keinem Fall. Insbesondere hat der Verfasser eines gelöschten Bucheintrages keinerlei Ansprüche gegenüber CityLords. Der Eintrag in ein Buch, insbesondere ein bezahlter Bucheintrag, erfolgt auf Risiko des Verfassers.
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